Finanzierung - durch den Bund (BAFA):
Gefördert werden Maßnahmen im Gebäudebestand, nicht gefördert werden Neubauten.
A. Basisförderung
1) Automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung
2) Automatische Zündung
3) Installierte Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
4) Wirkungsgrad mindestens 89 % bzw. 90 % bei Pelletöfen mit
Wassertasche
5) Kombinationskessel von Holzpellets und Scheitholz mit mindestens einem Pufferspeichervolumen von 55 l pro kW Nennwärmeleistung
6) Zuschuss beträgt 36 € je kW
installierter Nennwärmeleistung
7) Zuschuss beträgt mindestens :
- Pelletöfen mit Wassertasche = 1.400 €
- Pelletkessel = 2.400 €
- Pelletkessel + neuer Pufferspeicher mit mind. 30 l pro kw = 2.900 €
Voraussetzung:
1) hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
2) mindestens 1 Umwälzpumpe mit Effizienzklasse A oder Energieeffizienzindex EEI von 0,27
B. Bonusförderung
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden
1) Regenerativer Kombinatisbonus Bei zusätzlicher Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Förderung erhöht sich um 500 € . Der Antrag muss separat gestellt werden.
2) Effizienzbonus Wohngebäude mit geringem Primärenergiebedarf erzielen geringere Kostenersparnisse bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Effizienzermittlung nach Energiesparverordnung (EnEV) mit zulässigen Transmissionswärmeverlusten oder transferkoeffizienten (HT). Durch Energieausweis nachzuweisen 50 % der Basisförderung.
C. Innovationsförderung
Errichtung oder Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Gefördert werden folgende Anlagen: Anlagen oder Einrichtungen, bei denen bestimmungsgemäß eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt. Hierzu zählt die Errichtung oder Nachrüstung mit Abgaswärmetauscher oder –wäscher Anlagen zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel.
Förderfähig sind:
- Errichtung oder Nachrüstung elektrostatischer Abscheider
- Errichtung oder Nachrüstung filternder Abscheider (z. B. Gewebefilter, keramische Filter)
- Errichtung oder Nachrüstung von Abscheider als Abgaswäscher ohne Brennwertnutzung.
Die Förderung beträgt pauschal 750,- EUR Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
Finanzierung - durch Land Sachsen
Energie und Klimaschutz – Automatisch beschickte Pelletkesselanlagen
(Derszeit ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
http://www.sab.sachsen.de/de/p_umwelt/detailfp_ul_49152.jsp
*Auf Richtigkeit der hier dargestellten Förderungsinformationen übernehmen wir keine Haftung und Garantie. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand bei den dafür zuständigen Förderungsinstituten für Bund BINE, BAFA, DEPI / für Land Sachsen SAB.